Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Spree Karaoke
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Spree Karaoke
1. Scope
1.1. The following Terms and Conditions (T&Cs) apply to all contracts, deliveries, and other services provided by Spree Karaoke, [Company Address] (hereinafter referred to as "Lessor"). The contract comes into effect when the Lessee accepts the offer and payment, and the Lessor provides and accepts the rental. Deviations from these T&Cs are not recognized. Any additional agreements must be in writing to be effective. Should any individual provisions be invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected.
- Agent: a person employed by the Lessor or Lessee to fulfill their obligations under this contract.
- Rental Object: Karaoke equipment as specified in the online order request or written agreement.
1.2. For the purposes of this contract:
2. Delivery of the Rental Object
2.1. The place of performance for the delivery of the rental object is [Company Address]. The Lessee is responsible for picking up the rental object there. If shipping is agreed upon, it will be securely packaged and insured against loss or damage by a courier at the Lessee's expense. The Lessee will be informed of the costs in advance and will confirm and pay these costs by settling the invoice.
2.2. A preliminary inspection and outgoing check of the rental items will be carried out by the Lessor upon delivery/shipment. The Lessee must immediately (within 2 hours) report any defects discovered upon receipt of the rental items, either personally, by phone, or via email. Late reporting of defects can result in the forfeiture of claims and exclusion of liability. If a defect is found upon receipt, sections 5.1 and 5.3 apply accordingly.
2.3. The place of performance for the delivery of the rental objects is generally [Company Address], even if the Lessor ships the rental objects to another location at the Lessee's request.
3. Purpose of Use of the Rental Objects
3.1. The Lessee agrees to handle the rental objects carefully and to observe all applicable regulations for the use of the equipment and karaoke music. The Lessee must secure the rental objects against theft at all times.
3.2. Subletting of the rental items is only permitted with the explicit written consent of Spree Karaoke.
3.3. Use of the rental objects abroad requires explicit written approval from the Lessor. Without such approval, the rental objects may not be used outside Germany. Violation of this requirement allows the Lessor to terminate the rental contract without notice.
4. Duration of the Rental Period
4.1. The minimum rental period is 1 day.
4.2. The rental period begins with the delivery of the rental object to the Lessee. In the case of shipping, the rental period is extended until the rental object is received by the Lessee, regardless of whether the recipient is the Lessee, an employee of the Lessee, or a third party. The Lessor is responsible for organizing delivery/shipment so that the rental contract start is met. Otherwise, the Lessor is liable, meaning the contract does not come into effect and the Lessee is not required to make payment.
4.3. The rental period also begins if the Lessee is in default with the acceptance of the rental objects. The Lessee is also in default if they are willing to accept the rental objects but do not offer payment as required.
5. Damage to Rental Objects
5.1. Any defects found after receipt of the rental objects must be reported to the Lessor immediately. The conditions for reporting defects and the legal consequences of failing to report them follow § 536c BGB (German Civil Code).
5.2. The Lessee is liable for any damage, destruction, or loss of the rental objects during the rental period unless the Lessee proves that they were not responsible for the damage, destruction, or loss. The fault of agents of the Lessee is equivalent to the fault of the Lessee.
5.3. If a defect is discovered after delivery, the Lessee must immediately seek instructions from the Lessor by phone. If the Lessee undertakes repairs independently or fails to follow the Lessor’s instructions, they are liable for any resulting damage, even if no other fault is attributable to them. Damaged parts must be kept and presented to the Lessor upon return of the rental object.
5.4. If it is suspected that the rental objects have been stolen or damaged due to a criminal act, the Lessee must notify the police and ensure that the incident is documented. This also applies if another witness is available or a participant admits their involvement. The Lessee must provide the names, addresses, and details of all parties and witnesses, as well as the time, location, and circumstances of the incident. The Lessor must be notified immediately, and a truthful written report must be provided.
6. Return of Rental Objects
6.1. The Lessee must return the rental objects to the Lessor on the last day of the rental period at the agreed time. In the case of shipping, the Lessee must repack the items securely in their original packaging and send them back in a timely manner to avoid extending the rental period significantly. A significant extension is defined as any time exceeding one day after the end of the rental period.
6.2. The rental objects must be returned in a clean condition. If the objects are returned in a condition that prevents immediate subsequent rental, the Lessor will clean the objects at the Lessee’s expense. If the rental objects are returned in a condition that prevents immediate subsequent rental and results in rental loss, the Lessee is liable for the resulting damage, including rental loss. The Lessee is not liable if they did not cause the contamination.
6.3. If the return or shipping date is significantly exceeded, the Lessee must notify the Lessor and provide a credible explanation for the delay. The Lessor may choose not to claim rental loss on a goodwill basis. However, for each day of delay, the full daily rental rate (without discounts) must be paid. The Lessee may prove that no rental loss occurred or that the rental loss is less than the additional rental charges.
7. Liability of the Lessor
7.1. The Lessor is liable:
a) in full for any deliberate or negligent injury to life, body, or health;
b) in full for any deliberate or grossly negligent breach of duty, regardless of the type of damage;
c) for foreseeable damages typical of the contract in cases of slight negligence in respect of essential contractual obligations.
7.2. The fault of agents of the Lessor is equivalent to the fault of the Lessor.
7.3. Any further liability of the Lessor for damages is excluded. This excludes, in particular, liability for existing defects in the rented objects at the time of the contract as per § 536a Paragraph 1 BGB.
8. Payment Terms
The rental fee must be paid in advance unless otherwise agreed. The Lessor is not obligated to release the rental objects to the Lessee until payment is made.
9. Cancellation Policy
9.1. Cancellations made up to 3 days after the offer acceptance or at least 21 days before the rental start date incur no cancellation fees.
9.2. Cancellations made 4 to 7 days after offer acceptance will incur a cancellation fee of 25% of the agreed rental amount.
9.3. Cancellations made 8 days after offer acceptance will incur a cancellation fee of 50% of the rental amount.
9.5. Cancellations made within 3 days before the rental start date or non-arrival will incur 100% of the rental amount, regardless of whether delivery or shipment has occurred.
10. Note on Cancellation Policy for Businesses
Due to economic issues resulting from new regulations or political decisions, special cancellation regulations are not offered. Cancellation costs will not be reduced or waived. A new appointment for the rental agreement is not possible under these circumstances.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Spree Karaoke (Vermietung / Dienstleistungen)
- Anbieter, Definitionen, Geltungsbereich
1.1 Anbieter: Spree Karaoke, Naumannstr. 4, 10829 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Vermieter“).
1.2 „Mieter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die Mietgegenstände und/oder Dienstleistungen beim Vermieter bucht.
1.3 „Mietgegenstände“ sind sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte, Zubehör, Kabel, Stative, Cases sowie sonstige Komponenten, einschließlich ggf. vereinbarter Software-/App-Zugänge.
1.4 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen des Vermieters. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail) zu.
1.5 Individualabreden haben Vorrang, sofern sie in Textform bestätigt wurden.
1.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. - Vertragsschluss
2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch (i) Annahme des Angebots durch den Mieter in Textform und (ii) ausdrückliche Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform. Der Vermieter ist berechtigt, Buchungen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit oder ungeklärter/ausbleibender Zahlung.
2.3 Offensichtliche Irrtümer (z.B. Preis-/Rechenfehler) berechtigen den Vermieter zur Korrektur. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet, sofern der Mieter ein korrigiertes Angebot nicht annimmt. - Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise als Bruttopreise (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).
3.2 Die Mietgebühr sowie vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Lieferung, Aufbau, Betreuung) sind grundsätzlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend in Textform vereinbart.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe/Übergabe der Mietgegenstände bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).
3.4 Etwaige Gebühren von Zahlungsdienstleistern trägt der Mieter, sofern nicht anders vereinbart. - Kaution (Sicherheitsleistung)
4.1 Der Vermieter kann vor Übergabe eine Kaution verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem Angebot; sofern dort nicht genannt, beträgt die Kaution 200,00 EUR pro Buchung.
4.2 Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Schäden, Verlust, verspäteter Rückgabe, Reinigung, fehlender Teile und Mehraufwand.
4.3 Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, in der Regel innerhalb von 7–14 Werktagen. Der Vermieter ist berechtigt, einen angemessenen Teil bis zur Klärung offener Positionen zurückzubehalten. - Leistungsort, Abholung, Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Leistungsort für Abholung ist Naumannstr. 4, 10829 Berlin, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Abholung: Der Mieter ist verantwortlich für rechtzeitige Abholung und geeigneten Transport (ausreichend Platz, Sicherung gegen Verrutschen, Schutz vor Feuchtigkeit).
5.3 Lieferung/Abholung durch Vermieter: Nur bei gesonderter Vereinbarung. Kosten gemäß Angebot. Lieferzeiten sind Zeitfenster. Verzögerungen durch Verkehr/Witterung begründen keine Ansprüche, sofern der Vermieter diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5.4 Gefahrübergang: Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über. Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe am Lieferort auf den Mieter über. Wird der Mieter am vereinbarten Zeitpunkt/Lieferort nicht angetroffen, kann der Vermieter Mehraufwand berechnen. - Übergabe, Prüfung, Mängelanzeige
6.1 Der Vermieter kann ein Übergabeprotokoll erstellen (Mengen, Zustand, Seriennummern). Der Mieter bestätigt die Übernahme.
6.2 Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Übergabe in Textform zu melden; bei Einsatz am selben Tag unverzüglich bei Feststellung. Andernfalls gelten die Mietgegenstände als vertragsgemäß übergeben.
6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
6.4 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige leistet der Vermieter nach eigener Wahl Nachbesserung oder Austausch, soweit möglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11. - Nutzungspflichten, Verbote, Sorgfalt
7.1 Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Behandlung der Mietgegenstände. Insbesondere sind die Mietgegenstände zu schützen vor Feuchtigkeit, Regen, Sand/Staub sowie extremen Temperaturen.
7.2 Der Mieter stellt eine ausreichende Stromversorgung (230V) sicher, vermeidet Überlastung und sorgt für sachgerechte Kabelverlegung (Stolper-/Zugentlastung).
7.3 Das Öffnen, Manipulieren oder Reparieren der Geräte ist untersagt. Änderungen an Konfigurationen (z.B. Funkfrequenzen, Netzwerkeinstellungen) dürfen nur nach Anleitung des Vermieters erfolgen.
7.4 Untervermietung/Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform untersagt.
7.5 Auslandsnutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform gestattet.
7.6 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung behördlicher Vorgaben (z.B. Lärmschutz), Veranstaltungsauflagen sowie notwendiger Genehmigungen.
7.7 Der Mieter stellt sicher, dass nur fachkundige Personen die Mietgegenstände bedienen, sofern die Bedienung nicht durch den Vermieter erfolgt. - Mietdauer, Verlängerung, verspätete Rückgabe
8.1 Mindestmietdauer: 1 Tag, sofern nicht anders angeboten.
8.2 Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus dem Angebot. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Übergabe am Lieferort.
8.3 Verspätete Rückgabe: Für jeden angefangenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe wird eine zusätzliche Miete in Höhe von 50,00 EUR pro Tag berechnet. Weitergehende Schäden (z.B. Ausfall weiterer Vermietungen) bleiben vorbehalten.
8.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Rückgabe die Abholung auf Kosten des Mieters zu veranlassen. - Rückgabezustand, Reinigung, fehlende Teile
9.1 Rückgabe erfolgt vollständig (inkl. Zubehör, Kabel, Cases) und im ordnungsgemäßen Zustand.
9.2 Starke Verschmutzung, Gerüche (z.B. Rauch), Klebereste, Flüssigkeitsschäden oder ungewöhnlicher Reinigungsaufwand werden nach Aufwand berechnet (Stundensatz 60,00 EUR), mindestens 30,00 EUR.
9.3 Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungswert zzgl. Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR berechnet. - Schäden, Verlust, Diebstahl, Beweissicherung
10.1 Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und übermäßige Abnutzung der Mietgegenstände ab Gefahrübergang bis zur Rückgabe, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10.2 Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist keine Beschädigung.
10.3 Bei Diebstahl/Einbruch/Unfall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren, ein Aktenzeichen zu beschaffen und den Vorfall zu dokumentieren (Fotos, Zeugen, Zeit/Ort). Unterlässt der Mieter dies schuldhaft, haftet er für daraus entstehende Nachteile.
10.4 Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten werden nach Wahl des Vermieters anhand Fachwerkstatt-/Herstellerpreisen oder Wiederbeschaffungswert berechnet. Der Vermieter kann eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR je Schadensfall erheben. - Haftung des Vermieters
11.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Veranstaltungsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden, sofern nicht zwingende gesetzliche Haftung besteht.
11.4 Der Vermieter haftet nicht für Störungen, die auf unsachgemäße Nutzung, unzureichende Stromversorgung, Fremdeinwirkung, Netzwerk-/Internetprobleme oder Drittanbieter-Software zurückzuführen sind. - Drittanbieter-Software, Lizenzen, Inhalte
12.1 Soweit der Mieter Karaoke-/Streaming- oder Drittanbieter-Software nutzt (z.B. Apps, Streamingdienste), ist der Mieter für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen und ggf. erforderlicher Lizenzen (z.B. GEMA/GVL bei öffentlichen Veranstaltungen) verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Lizenzleistung des Vermieters vereinbart wurde.
12.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Inhalte oder Änderungen von Drittanbietern. - Stornierung
13.1 Stornierungen bedürfen der Textform.
13.2 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
13.3 Stornokosten (bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung), sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt:
a) bis 21 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
b) 20 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 25%
c) 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50%
d) 2 Tage bis Mietbeginn / No-Show: 100%
13.4 Bereits angefallene Fremdkosten (z.B. Spedition, kurzfristige Personaleinsatzkosten) sind in jedem Fall zu erstatten; sie werden auf die Stornokosten angerechnet, sofern möglich. - Außerordentliche Kündigung / Abbruch
14.1 Der Vermieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt (z.B. Zahlungsverzug, unsachgemäße Nutzung, Weitergabe an Dritte, verweigerte Rückgabe).
14.2 In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen; ersparte Aufwendungen werden angemessen berücksichtigt. - Höhere Gewalt
15.1 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Verkehr/Versorgung) berechtigen den Vermieter, Leistungen angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Verbraucherhinweise (Widerruf)
16.1 Sofern der Mieter Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gelten gesetzliche Informationspflichten. Eine Widerrufsbelehrung wird – soweit anwendbar – separat bereitgestellt und geht im Zweifel vor. Bei Verträgen mit festem Termin (Mietbeginn/Veranstaltungsdatum) kann ein Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. - Gerichtsstand, anwendbares Recht
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. - Datenschutz
18.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Details sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen. - Textform
19.1 Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
faqs
Sie erreichen uns über unser Online-Kontaktformular oder Sie können auch gerne telefonisch reservieren.
Bei Privatpersonen erfolgt die Zahlung des Mietpreises in bar bei der Übergabe/Übergabe gegen den Mietvertrag. Bei der Anmietung muss ein Personalausweis vorgelegt werden. Für Unternehmen/Behörden/Institutionen bieten wir in der Regel ein Zahlungsziel von 14 bis 30 Tagen an.
Nein, um Kosten zu sparen, bieten wir keine Kartenzahlung an. Wir bieten die Zahlung auf Rechnung und Barzahlung an. Wenn Sie die Gebühren übernehmen, ist auch PayPal möglich.
Bei der Übergabe erklären wir Ihnen den Anschluss der einzelnen Komponenten und ggf. die Integration in Ihr bestehendes Soundsystem. Nach einer freundlichen Einführung ist das ganz einfach.
Ja, mit unserer Hilfe und unserer Technik können Sie jedes Set individuell gestalten! Wir beraten Sie gerne, denn jede Party ist einzigartig und hat andere Anforderungen. Mit ein paar Angaben von Ihnen können wir schnell und einfach Lösungen für die richtigen Set-Ideen präsentieren.
