Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) Spree Karaoke

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spree Karaoke

Spree Karaoke – Karaoke- und Veranstaltungstechnik mit Lieferung, Aufbau und Betreuung

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Spree Karaoke, Inhaber: Emre Nisanci, Naumannstraße 4, 10829 Berlin, E-Mail: info@spreekaraoke.de (nachfolgend „Anbieter”).

1.2 „Kunde” ist jede natürliche oder juristische Person, die Mietgegenstände und/oder Dienstleistungen des Anbieters bucht. „Unternehmer” ist ein Kunde im Sinne des § 14 BGB, „Verbraucher” ein Kunde im Sinne des § 13 BGB.

1.3 „Mietgegenstände” sind alle vom Anbieter überlassenen Geräte einschließlich Zubehör, Kabel, Stative, Cases, Bildschirme, Tablets, Router, Software-/App-Zugänge und sonstiger Komponenten.

1.4 „Dienstleistungen” sind alle vom Anbieter zusätzlich zur Überlassung erbrachten Leistungen, insbesondere Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Einweisung und technische Betreuung vor Ort.

1.5 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen des Anbieters. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform zu.

1.7 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Anfragen des Kunden (z. B. über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch) sind unverbindlich. Der Anbieter prüft die Verfügbarkeit und erstellt ein Angebot; ein Anspruch auf Erstellung eines Angebots besteht nicht.

2.2 Angebote des Anbieters sind für die im Angebot genannte Bindefrist verbindlich. Enthält das Angebot keine Bindefrist, beträgt sie 14 Tage ab Angebotsdatum.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt, insbesondere durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder durch Bestätigung per E-Mail. Die Leistung der im Angebot vorgesehenen Zahlung innerhalb der Bindefrist gilt ebenfalls als Annahme.

2.4 Eine verspätete oder mit Änderungen versehene Annahme gilt als neues Angebot des Kunden, das der Anbieter innerhalb von 5 Werktagen in Textform annehmen kann.

2.5 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler im Angebot berechtigen den Anbieter zur Berichtigung. Nimmt der Kunde ein berichtigtes Angebot nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

§ 3 Leistungsumfang, Personal, Subunternehmer

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen (z. B. DJ-Tätigkeit, Moderation über die technische Betreuung hinaus, Beschaffung von Genehmigungen, Stromversorgung, Internetzugang, Wetterschutz, Bühnen- oder Höhenarbeiten) sind nicht geschuldet.

3.2 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten eigenes Personal, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Dieses Personal gilt als Erfüllungsgehilfe des Anbieters.

3.3 Der Anbieter darf Mietgegenstände durch gleichwertige Geräte ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3.4 Zeitangaben für Lieferung, Aufbau und Abholung sind Zeitfenster, keine Fixtermine, es sei denn, ein Termin ist im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Beginn der Betreuung bzw. die Betriebsbereitschaft der Anlage zum im Angebot genannten Zeitpunkt ist verbindlich, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 6 erfüllt hat.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

4.1 Es gelten die Preise des Angebots. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise im Angebot als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen; die in diesen AGB genannten Beträge sind für Verbraucher jeweils mit dem in Klammern angegebenen Bruttobetrag (inkl. 19 % USt) maßgeblich.

4.2 Miete und vereinbarte Dienstleistungen sind, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, vor Leistungsbeginn zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

4.3 Ist im Angebot Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern hat der Anbieter zudem Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Kaution

5.1 Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.

5.2 Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag, insbesondere wegen Schäden, Verlust, verspäteter Rückgabe, Reinigung, fehlender Teile und Mehraufwand. Sie wird nicht verzinst.

5.3 Die Kaution wird nach vollständiger Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, zurückgezahlt. Der Anbieter darf einen angemessenen Teil bis zur Klärung noch offener Ansprüche einbehalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig sicher:

a. freien, ebenen und ausreichend beleuchteten Zugang zum Veranstaltungsort einschließlich Zufahrt, Lade- oder Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Eingangs, Aufzug bzw. geeigneter Transportwege sowie Öffnung aller erforderlichen Türen zum vereinbarten Zeitpunkt;

b. eine freie, trockene, ebene und ausreichend tragfähige Aufbaufläche in der im Angebot genannten bzw. für das gebuchte Paket erforderlichen Größe;

c. eine funktionsfähige, normgerechte Stromversorgung (230 V / 16 A Schutzkontakt) in maximal 10 Metern Entfernung von der Aufbaufläche, deren Absicherung nicht durch andere Verbraucher überlastet ist;

d. während Aufbau, Betreuung und Abbau die Erreichbarkeit einer entscheidungsbefugten Ansprechperson vor Ort;

e. die rechtzeitige und vollständige Mitteilung aller für die Leistung relevanten Informationen, insbesondere Adresse, Ablaufplan, Zeitfenster und Besonderheiten des Veranstaltungsortes (z. B. Hausordnung, Lärmschutzauflagen, Anmeldung beim Empfang, Parkregelungen).

6.2 Internetverbindung: Erfordert das gebuchte Paket eine Internetverbindung, gilt:

a. Wird die Verbindung über das WLAN oder Netzwerk des Kunden bzw. des Veranstaltungsortes hergestellt, ist der Kunde für deren Verfügbarkeit, Stabilität und ausreichende Bandbreite verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen, die hierauf beruhen.

b. Ist im Angebot ein mobiler Router des Anbieters vereinbart, stellt der Anbieter das Gerät funktionsfähig und eingerichtet bereit. Die Verfügbarkeit und Qualität des Mobilfunknetzes am Veranstaltungsort kann der Anbieter nicht garantieren. Bei unzureichender Mobilfunkabdeckung wird die Veranstaltung mit dem auf dem Gerät gespeicherten Offline-Songkatalog fortgeführt. Eine unzureichende Mobilfunkabdeckung allein stellt keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte Leistungszweck durch den Offline-Katalog nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen sowie für die Einhaltung behördlicher, gesetzlicher und vom Veranstaltungsort vorgegebener Auflagen (insbesondere Lärmschutz, Sperrzeiten, Brandschutz, Fluchtwege).

6.4 Bei Einsätzen mit einer Gesamtdauer vor Ort von mehr als 8 Stunden stellt der Kunde dem eingesetzten Personal angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung; andernfalls werden die tatsächlichen Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.

6.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gilt § 8. Kann die Leistung aus diesem Grund ganz oder teilweise nicht erbracht werden, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung bestehen, soweit der Kunde den Umstand allein oder weit überwiegend zu vertreten hat (§ 326 Abs. 2 BGB); ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 7 Veranstaltungen im Freien

7.1 Der Einsatz der Mietgegenstände im Freien ist nur zulässig, wenn dies im Angebot vereinbart ist.

7.2 Der Kunde stellt für den Einsatz im Freien eine überdachte, gegen Regen, Wind und direkte Sonneneinstrahlung geschützte, ebene und tragfähige Aufbaufläche sowie eine wettergeschützte, FI-abgesicherte Stromversorgung bereit, sofern der Anbieter diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.

7.3 Das Personal des Anbieters ist berechtigt, den Aufbau zu verweigern, zu unterbrechen oder die Anlage abzuschalten, wenn nach seiner fachlichen Einschätzung eine Gefahr für Personen oder für die Mietgegenstände besteht (insbesondere Regen, Sturm, Nässe im Bereich elektrischer Geräte, unsichere Standfläche).

7.4 Beruht die Gefahr auf Umständen aus dem Risikobereich des Kunden (insbesondere fehlender oder unzureichender Wetterschutz, ungeeignete Aufbaufläche, unzureichende Stromversorgung), gilt § 6.5. Beruht sie trotz vertragsgemäßer Vorbereitung durch den Kunden auf einem unvorhersehbaren Wetterereignis, gilt § 19 (Höhere Gewalt).

§ 8 Mehraufwand, Wartezeiten, Zeitüberschreitung

8.1 Verzögerungen aus dem Risikobereich des Kunden (insbesondere verspäteter Zugang, nicht vorbereitete Aufbaufläche, fehlende Stromversorgung, fehlende Ansprechperson, Änderungen des Ablaufplans, Wartezeiten beim Be- und Entladen), gelten als Arbeitszeit und werden zusätzlich vergütet.

8.2 Wird der im Angebot vereinbarte Zeitraum für Betreuung, Aufbau oder Abbau auf Wunsch des Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen überschritten, wird die Mehrzeit zusätzlich vergütet.

8.3 Soweit im Angebot keine anderen Sätze genannt sind, beträgt die Vergütung für Wartezeiten und Mehrzeit 65,00 EUR netto (77,35 EUR brutto) je Stunde und eingesetzter Person, abgerechnet je angefangene halbe Stunde. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr erhöht sich dieser Satz um 25 %, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen um 50 %; die Zuschläge werden nicht kumuliert, es gilt der höhere.

8.4 Eine zusätzliche Anfahrt, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erforderlich wird (z. B. verschlossener Veranstaltungsort, falsche Adresse, niemand vor Ort), wird mit der im Angebot genannten Liefer-/Abholpauschale, mindestens jedoch mit 100,00 EUR netto (119,00 EUR brutto), berechnet.

§ 9 Lieferung, Aufbau, Übergabe, Gefahrübergang

9.1 Bei Lieferung durch den Anbieter erfolgt die Übergabe am vereinbarten Veranstaltungsort. Bei Selbstabholung ist Leistungsort Naumannstraße 4, 10829 Berlin; der Kunde ist für geeigneten Transport (ausreichend Platz, Ladungssicherung, Schutz vor Feuchtigkeit) selbst verantwortlich.

9.2 Der Anbieter kann bei Übergabe ein Übergabeprotokoll (Anzahl, Zustand, Seriennummern) erstellen. Der Kunde oder eine von ihm benannte Person bestätigt den Empfang.

9.3 Nimmt der Kunde die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt nicht entgegen oder ist keine empfangsberechtigte Person anwesend, gerät er in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Mietgegenstände wieder mitzunehmen; Wartezeit und zusätzliche Anfahrt werden nach § 8 berechnet. Eine Bereitstellung ohne Übergabe an eine empfangsberechtigte Person erfolgt nur, wenn der Kunde zuvor in Textform einen gesicherten Abstellort benannt hat; ab Bereitstellung an diesem Ort trägt der Kunde die Gefahr.

9.4 Ist Aufbau und Einweisung vereinbart, endet die Leistung des Anbieters mit der Übergabe der betriebsbereiten Anlage und der Einweisung des Kunden oder der von ihm benannten Person. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände sowie die Verantwortung für deren Bedienung, sofern keine technische Betreuung durch den Anbieter gebucht ist.

9.5 Ist technische Betreuung gebucht, bedient das Personal des Anbieters die Anlage während des vereinbarten Betreuungszeitraums. Außerhalb dieses Zeitraums (z. B. bei Verbleib der Anlage über Nacht) gilt 9.4 entsprechend.

9.6 Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über und endet mit vollständiger Rücknahme durch den Anbieter.

§ 10 Prüfung, Mängelanzeige

10.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens vor Beginn der Nutzung, in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen. Unterlässt ein Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, kann er Rechte wegen solcher Mängel nicht geltend machen, soweit diese bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

10.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

10.3 Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben. Ist Betreuung gebucht, ist der Anbieter vor Ort zur Störungsbeseitigung berechtigt und verpflichtet; weitergehende Rechte des Kunden setzen eine erfolglose oder unzumutbare Nacherfüllung voraus, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Das gesetzliche Minderungsrecht (§ 536 BGB) bleibt unberührt.

10.4 Störungen, die auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen (§§ 6, 7, 11), begründen keine Mängelrechte.

§ 11 Nutzung, Sorgfalt, Verkehrssicherung, Freistellung

11.1 Der Kunde behandelt die Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß, schützt sie vor Feuchtigkeit, Regen, Sand, Staub, extremen Temperaturen, Getränken und mechanischer Belastung und sichert sie während der gesamten Mietzeit gegen Diebstahl und Zugriff Unbefugter.

11.2 Das Öffnen, Verändern oder Reparieren der Geräte ist untersagt. Konfigurationsänderungen erfolgen nur nach Anweisung des Anbieters.

11.3 Untervermietung, Weitergabe an Dritte und Nutzung außerhalb Deutschlands sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet.

11.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietgegenstände nur von eingewiesenen Personen bedient werden, soweit keine Betreuung durch den Anbieter gebucht ist.

11.5 Der Anbieter führt den Aufbau fachgerecht aus, insbesondere hinsichtlich Standsicherheit und Kabelführung, und haftet für Fehler seines Aufbaus nach Maßgabe des § 15. Ab Übergabe obliegt dem Kunden die Verkehrssicherungspflicht am Aufstellungsort, soweit die Anlage nicht während einer gebuchten technischen Betreuung unter unmittelbarer Kontrolle des Personals des Anbieters steht; er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die vom Anbieter hergestellte Aufstellung und Kabelführung nicht verändert wird und die Anlage vor dem Zugriff von Gästen geschützt ist. Für Schäden, die auf nachträglichen Veränderungen, dem Verrücken von Geräten oder Stativen, dem Ziehen von Kabeln oder der Einwirkung von Flüssigkeiten nach Übergabe beruhen, haftet der Kunde, soweit diese von ihm oder den ihm nach 11.6 zurechenbaren Personen schuldhaft verursacht wurden.

11.6 Der Kunde haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die durch Personen verursacht werden, denen er den Gebrauch der Mietgegenstände überlässt (insbesondere eigene Mitarbeiter, beauftragte Dienstleister und von ihm eingesetzte Bediener der Anlage), wie für eigenes Verschulden (§ 540 Abs. 2 BGB).

11.7 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten nach 11.1 bis

11.6 oder aus der Nutzung der Mietgegenstände durch den Kunden oder die ihm zuzurechnenden Personen entstehen, es sei denn, der Anbieter hat den Schaden zu vertreten.

§ 12 Mietdauer, Verlängerung, verspätete Rückgabe

12.1 Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus dem Angebot. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

12.2 Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform und wird nach den Sätzen des Angebots berechnet.

12.3 Werden die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben oder zur Abholung bereitgestellt, wird für jeden angefangenen Kalendertag der Verspätung ein pauschaler Nutzungsersatz in Höhe von 50,00 EUR netto (59,50 EUR brutto) je Tag berechnet, soweit im Angebot kein höherer Tagesmietpreis genannt ist; in diesem Fall gilt der Tagesmietpreis. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere aus entgangenen Folgevermietungen, bleibt vorbehalten.

12.4 Bei nicht fristgerechter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, die Mietgegenstände auf Kosten des Kunden abzuholen.

§ 13 Rückgabe, Reinigung, fehlende Teile

13.1 Die Rückgabe erfolgt vollständig       (einschließlich   Zubehör,   Kabel,   Fernbedienungen,   Cases)   und   in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand.

13.2 Bei starker Verschmutzung, Gerüchen (z. B. Rauch), Klebstoffresten, Flüssigkeitseintritt oder sonstigem außergewöhnlichem Reinigungsbedarf wird die Reinigung nach Aufwand mit 60,00 EUR netto (71,40 EUR brutto) je Stunde, mindestens 30,00 EUR netto (35,70 EUR brutto), berechnet. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden gestattet.

13.3 Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzteils zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR netto (29,75 EUR brutto) berechnet. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist, bleibt dem Kunden gestattet.

§ 14 Schäden, Verlust, Diebstahl

14.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und übermäßige Abnutzung der Mietgegenstände, die zwischen Gefahrübergang und Rücknahme von ihm oder den ihm zuzurechnenden Personen (§ 11.6) schuldhaft verursacht werden. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein Schaden.

14.2 Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder Unfall hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen, ein Aktenzeichen zu beschaffen, den Sachverhalt (Zeit, Ort, Umstände, Zeugen, Fotos) zu dokumentieren und den Anbieter unverzüglich zu informieren. Beschädigte Teile sind aufzubewahren und bei Rückgabe vorzulegen.

14.3 Bei Beschädigung schuldet der Kunde die Reparaturkosten (Fachwerkstatt bzw. Hersteller). Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, oder bei Verlust, schuldet der Kunde den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts zum Zeitpunkt des Schadens. Zusätzlich wird je Schadensfall eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR netto (29,75 EUR brutto) berechnet; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden gestattet.

14.4 Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung kann der Anbieter den entgangenen Mietertrag geltend machen, soweit das Gerät in diesem Zeitraum nachweislich anderweitig vermietet worden wäre.

14.5 Dem Kunden wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Mietzeit über eine eigene Haftpflicht- oder Veranstaltungsversicherung abzusichern. Ein Versicherungsschutz durch den Anbieter besteht nicht.

§ 15 Haftung des Anbieters

15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Mietgegenstände nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

15.4 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

15.5 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die auf unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden, unzureichender Stromversorgung, Ausfällen des vom Kunden bereitgestellten Netzwerks, Einwirkung Dritter, Software oder Inhalten Dritter oder auf Verletzung der Mitwirkungspflichten nach §§ 6 und 7 beruhen, soweit die Ursache außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs des Anbieters liegt. 15.1 und 15.2 bleiben unberührt.

§ 16 Software, Lizenzen, Musikrechte

16.1 Die Karaoke-Software und die Songkataloge werden von Drittanbietern bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einzelner Titel, Änderungen des Katalogs oder die Verfügbarkeit von Online- Diensten.

16.2 Für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung etwaiger Lizenzgebühren für die öffentliche Wiedergabe von Musik ist der Kunde als Veranstalter verantwortlich, sofern der Anbieter diese Leistung nicht ausdrücklich übernommen hat. Der Kunde weist die Anmeldung dem Anbieter auf Verlangen nach. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern frei, die aus der Veranstaltung des Kunden resultieren.

16.3 Werden auf Wunsch des Kunden eigene Inhalte (Videos, Musik, Grafiken, Karaoke-Versionen) eingespielt oder erstellt, ist der Kunde für die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 17 Stornierung, Absage, Abbruch

17.1 Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

17.2 Bei Stornierung durch den Kunden werden, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, folgende Anteile der vereinbarten Gesamtvergütung fällig:

a. bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: keine Stornopauschale

b. 20 bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %

c. 7 bis 3 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %

d. 2 Tage vor Leistungsbeginn bis zum Leistungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %

17.3 Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten (z. B. Subunternehmer, Fremdmiete, Transport) sind in jedem Fall zu erstatten, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind.

17.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, insbesondere weil die Leistung anderweitig vergeben werden konnte. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

17.5 Wird die Veranstaltung am Veranstaltungstag vom Kunden abgesagt, verkürzt oder abgebrochen, oder nimmt der Kunde die bereitgestellten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet; 17.4 gilt entsprechend.

17.6 Terminverschiebungen auf Wunsch des Kunden gelten als Stornierung mit Neubuchung, sofern der Anbieter nicht in Textform einer Verschiebung ohne Stornokosten zustimmt.

§ 18 Außerordentliche Kündigung

18.1 Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen und die Leistung verweigern oder abbrechen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere bei Zahlungsverzug, unsachgemäßer oder gefährlicher Nutzung der Mietgegenstände, unbefugter Weitergabe, erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten oder wenn Personal des Anbieters vor Ort bedroht, beleidigt oder in seiner Sicherheit gefährdet wird.

18.2 In diesen Fällen bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 19 Höhere Gewalt

19.1 Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Verkehr, Strom oder Kommunikation), die keine der Parteien zu vertreten hat und die die Leistung unmöglich oder unzumutbar machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht.

19.2 Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und, soweit möglich, einen Ersatztermin anbieten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, abzüglich der Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen (insbesondere Anfahrt, Aufbau, bereits geleistete Betreuungszeit) und nachweislich entstandener, nicht mehr stornierbarer Fremdkosten.

19.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesen Fällen nicht, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.

19.4 Umstände aus dem Risikobereich des Kunden (z. B. Absage durch den Betreiber des Veranstaltungsortes, fehlende Genehmigung, Ausfall des Kunden oder seiner Gäste, unzureichender Wetterschutz nach § 7) sind keine höhere Gewalt; es gelten §§ 6.5 und 17.

§ 20 Referenznennung, Aufnahmen

20.1 Der Anbieter ist berechtigt, Unternehmer als Kunden mit Firmenname als Referenz zu nennen; der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Die Verwendung des Logos des Kunden bedarf dessen gesonderter Zustimmung.

20.2 Foto- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung durch den Anbieter zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht.

§ 21 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

21.1 Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Die Regelungen dieser AGB gelten nur, soweit sie diesen nicht widersprechen.

21.2 Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (insbesondere Karaoke-Veranstaltungen mit Lieferung, Aufbau oder Betreuung an einem festen Datum), unterliegen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht dem Widerrufsrecht. Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht (insbesondere bei reiner Überlassung ohne Dienstleistung), erhält der Verbraucher mit dem Angebot eine gesonderte Widerrufsbelehrung, die diesen AGB vorgeht.

21.3 Die Regelungen in § 1.5 (Geltung für künftige Geschäfte), § 4.4 Satz 2 (Verzugspauschale), § 10.1 Satz 2 (Rügeobliegenheit), § 20.1 (Referenznennung), § 22 (Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung) und § 23.2 (Gerichtsstand) gelten nur gegenüber Unternehmern.

21.4 Der Anbieter ist nicht bereit und             nicht   verpflichtet,   an   Streitbeilegungsverfahren   vor   einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 22 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

22.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

22.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 23 Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts verliert.

23.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Berlin. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

23.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen. Mündlich getroffene Vereinbarungen wird der Anbieter dem Kunden in Textform bestätigen; individuelle Abreden bleiben auch ohne Bestätigung wirksam.

23.4 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene             Daten   des Kunden       nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.  Einzelheiten ergeben              sich    aus   der         Datenschutzerklärung unter www.spreekaraoke.de/datenschutz.

23.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

faqs

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Wie kann ich eine Reservierung vornehmen?

Sie erreichen uns über unser Online-Kontaktformular oder Sie können auch gerne telefonisch reservieren.

Ist ein Techniker vor Ort?

Auf Wunsch kann ein Techniker während der Veranstaltung vor Ort bleiben und die Karaokeanlage betreuen. Für viele kleinere Events reicht jedoch eine Lieferung mit Aufbau, kurzer Einweisung und Abholung nach der Veranstaltung aus.

Wird Kartenzahlung akzeptiert?

Nein, um Kosten zu sparen, bieten wir keine Kartenzahlung an. Wir bieten die Zahlung auf Rechnung und Barzahlung an. Wenn Sie die Gebühren übernehmen, ist auch PayPal möglich.

Wie schließe ich die Geräte an?

Bei der Übergabe erklären wir Ihnen den Anschluss der einzelnen Komponenten und ggf. die Integration in Ihr bestehendes Soundsystem. Nach einer freundlichen Einführung ist das ganz einfach.

Kann ich mein eigenes Set zusammenstellen?

Ja, mit unserer Hilfe und unserer Technik können Sie jedes Set individuell gestalten! Wir beraten Sie gerne, denn jede Party ist einzigartig und hat andere Anforderungen. Mit ein paar Angaben von Ihnen können wir schnell und einfach Lösungen für die richtigen Set-Ideen präsentieren.

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